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Bauleitplanung durch die ISR –
Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH

Mit ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH in Haan haben Sie für Ihre bundesweiten Projekte einen erfahrenen und verlässlichen Partner für den Bereich Bauleitplanung.

Durch die von uns begleiteten Bauleitpläne schaffen wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsgebietes. Dabei sehen wir die Potentiale von Planflächen und bringen nachhaltige, städtebauliche Entwicklungen in Einklang mit sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen. Selbstverständlich wägen wir bei der Planung alle betroffenen, öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab.

Was ist Bauleitplanung?

Im Rahmen der Bauleitplanung bereitet ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vor und leitet diese. Für Ihr individuelles Projekt stellen wir entsprechende Bauleitpläne auf, soweit dies von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erfordert wird. Dabei hat die Rechtsicherheit für uns oberste Priorität. Sie ist die Grundlage für eine erfolgreiche Projektabwicklung und somit ein entscheidender Baustein für die Investition und Realisierung von Vorhaben.

Im Rahmen der Bauleitplanung sind wir für Sie mit folgenden Leistungen da:

  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan im Regelverfahren
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB)
  • Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren (13 BauGB)
  • Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13a BauGB)
  • Städtebauliche Satzungen (§34 / 35 BauGB)
  • Projektmanagement des Planverfahrens

Sprechen Sie uns an, gerne stellen wir Ihnen relevante Referenzprojekte persönlich vor und erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Strategie wir für Ihr Vorhaben empfehlen.

Telefonisch stehen wir Ihnen unter der Nummer 02129/5662090 zwecks Terminvereinbarung zur Verfügung.

Mitarbeiter von ISR Haan beim erstellen einer Bauplanskizze

Flächennutzungsplan

Ein durchdachter Flächennutzungsplan sorgt für eine nachhaltige Siedlungs- und Flächenentwicklung. In ihm stellen wir die Planungsziele für die wichtigsten Bereiche der Stadtentwicklung dar. Darin enthalten sind die zum Ausdruck gebrachten Interessen der Öffentlichkeit, der Politik und Verwaltung.

Zu den Inhalten gehören Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, Sondergebiete und Bereiche, die ab sofort bebaut oder anderweitig genutzt werden können. Auch Gebiete, die nicht bebaut werden sollen, wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen sowie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen werden dargestellt.

Bebauungsplan im Regelverfahren

Mit einem Bebauungsplan im Regelverfahren wird die Art und Weise geregelt, in der die Bebauung von Grundstücken möglich ist und welche Flächen freizuhalten sind. Unsere Bebauungspläne bestehen aus einer festsetzenden Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einem erläuternden Textdokument, der Begründung, in der Sinn und Zweck der Planung genauestens erläutert und begründet werden.

Ein Bebauungsplan dient u.a. folgenden Zielen:

  • Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
  • Gewährleistung einer sozialgerechten Bodennutzung
  • Entwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Förderung des Klimaschutzes
  • Erhaltung der städtebaulichen Gestalt sowie baukulturellen Orts- und Landschaftsbilder
  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Erfüllung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
  • Erfüllung sozialer und kultureller Bedürfnisse der Bevölkerung
  • Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Umbau bestehender Ortsteile sowie Versorgungsbereiche
  • Erfüllung der Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes
  • Erfüllung der Belange des Umweltschutzes
  • Erfüllung der wirtschaftlichen Belange
  • Erfüllung der Belange des Hochwasserschutzes
Miniaturmodel einer Bauleitplanung von ISR Haan

Bebauungsplan im Regelverfahren

Mit einem Bebauungsplan im Regelverfahren wird die Art und Weise geregelt, in der die Bebauung von Grundstücken möglich ist und welche Flächen freizuhalten sind. Unsere Bebauungspläne bestehen aus einer festsetzenden Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und einem erläuternden Textdokument, der Begründung, in der Sinn und Zweck der Planung genauestens erläutert und begründet werden.

Miniaturmodel einer Bauleitplanung von ISR Haan

Ein Bebauungsplan dient u.a. folgenden Zielen:

  • Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
  • Gewährleistung einer sozialgerechten Bodennutzung
  • Entwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Förderung des Klimaschutzes
  • Erhaltung der städtebaulichen Gestalt sowie baukulturellen Orts- und Landschaftsbilder
  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Erfüllung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
  • Erfüllung sozialer und kultureller Bedürfnisse der Bevölkerung
  • Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Umbau bestehender Ortsteile sowie Versorgungsbereiche
  • Erfüllung der Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes
  • Erfüllung der Belange des Umweltschutzes
  • Erfüllung der wirtschaftlichen Belange
  • Erfüllung der Belange des Hochwasserschutzes

BEBAUUNGSPLAN IM VEREINFACHTEN VERFAHREN (13 BAUGB)

In manchen Fällen werden durch die Änderungen oder Ergänzungen eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wesentlich verändert. In diesem Fall kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.

BEBAUUNGSPLAN DER INNENENTWICKLUNG (§13A BAUGB)

Geht es um die Wiedernutzbarmachung von Flächen oder eine Nachverdichtung, kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung ebenfalls im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Gerne informieren wir Sie detailliert über alle erforderlichen Kriterien und erörtern Ihre individuellen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

STÄDTEBAULICHE SATZUNGEN (§34 / 35 BAUGB)

Während Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zur Bauleitplanung zählen, fallen städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Erhaltungssatzung unter das besondere Städtebaurecht. Als starker Partner unterstützen wir Gemeinden und Kommunen dabei, ihre Planungshoheit zukunftsweisend auszurichten.

PROJEKTMANAGER IM PLANVERFAHREN

Gemäß § 4b BauGB übernehmen wir insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach den §§ 2a - 4a BauGB. Wir begleiten, koordinieren und führen für Sie professionell Öffentlichkeits- , Behörden-,  Fachämter- und Trägerbeteiligungen durch.

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN (§ 12 BAUGB)

Eine Sonderform des Bebauungsplans ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Er greift, wenn es sich um die Umsetzung konkret und detailliert umrissener Projekte durch einen Investor handelt. Wir erarbeiten für den Vorhabenträger die städtebauliche Planung sowie die Kalkulation der Planungs- und Erschließungskosten. Gerne erläutern wir Ihnen unser Vorgehen persönlich und zeigen Ihnen auf, wie Ihr Projekt von unserer Erfahrung profitieren kann.

Wir engagieren uns für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck

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Düsseldorf

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Energie Campus Wesseling

Wesseling

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Beschluss „Rheindorf – Wohnbebauung Muldestraße“, Leverkusen

Bonn

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Wimmersberg

Wimmersberg – Düsselterrassen

Erkrath

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„Georg-Fischer-Straße“

Mettmann

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„Damiansweg“

Köln

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Lidl Düsseldorfer Straße

Haan

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„Drinhausen-Süd“

Übach-Palenberg

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Bebauungsplan „Ulmer Höh Nordteil“

Düsseldorf

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Bebauungsplan Mercator-Quartier

Duisburg

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Bebauungsplan Friedrichstraße / Sachsenstraße

Essen

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Bauleitplanung ehemalige Eiderkaserne

Rendsburg

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Bebauungsplan Schalker Verein West

Gelsenkirchen

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Bauleitplanung „Lönsquartier“

Stadt Bergisch-Gladbach

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Bebauungsplan DenHam

Krefeld

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Bauleitplanung Designer Outlet Center

Remscheid

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Bauleitplanung „Holthausen – Nord“

Übach-Palenberg

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Bauleitplanung Glasmacherviertel

Düsseldorf

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Theodorstraße

Düsseldorf

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Bebauungsplan Evang. Klinikum

Duisburg

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Bebauungsplan Klosterstraße

Düsseldorf

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Bebauungsplan Rather See (VBP)

Köln

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Gestaltungssatzung

Euskirchen

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ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH übernimmt Bauleitplanung

Kontaktieren Sie das Team von ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH in Haan, um ein individuelles Angebot für die Bauleitplanung anzufragen. Sie erreichen unser Team unter der Telefonnummer 02129/ 5662090. Gerne können Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular verwenden.

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