Aufstellungsbeschluss Roetgen

ROETGEN Am 02.03.2021 hat der Rat der Gemeinde Roetgen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32 und die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes die Erweiterung des „Vennhofs“ beschlossen. Mit Aufstellung der Bauleitpläne sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Nebeneinander von Wohnen, Dienstleistung, Büro und Gastronomie am Standort Bundesstraße/Faulenbruchstraße in Roetgen geschaffen werden. Nach mehrmaligem Anlauf und nach Anpassung der Planung hat nun der Gemeinderat das Verfahren eingeleitet.

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