„Georg-Fischer-Straße“

Das Areal zwischen Georg-Fischer-Straße und Lindestraße in zentraler Lage unmittelbar an der S-Bahn-Station Mettmann-Zentrum wird derzeit noch geprägt von in die Jahre gekommenen zwei- bis dreigeschossigen Wohngebäuden mit Satteldach in Zeilenbauweise aus den Jahren 1949/ 50 bzw. 1939, welche mittlerweile ganz überwiegend leer stehen. Der Mettmanner Bauverein plant diese durch eine zeitgemäße, hochwertige Mehrfamilienhausbebauung eine Mischung aus Zeilen- und überwiegend Punktbebauung mit in der Regel drei Geschossen, zzgl. eines Staffelgeschosses vor.

Die Gebäude sind in unterschiedlichem Abstand zum Straßenraum bzw. zum Quartiersplatz positioniert, verfügen jedoch jeweils über einen Eingangsbereich mit Abstand zum Gehsteig. Durch die Anordnung der Gebäude ergeben sich Zwischenräume, die als Quartiersplatz dienen und zudem für Spielplätze vorgesehen sind. Darüber hinaus werden private Grünflächen integriert, die den Charakter einer aufgelockerten, durchgrünten Siedlung aufnehmen.

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 143 „Georg-Fischer-Straße“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhaben geschaffen. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 09.06.2020.

Stadt
Mettmann
Auftraggeber
Mettmanner Bauverein
Flächengröße
1,5 ha
Entwicklungsziel
Innerstädtisches Wohnen
Leistungen
Bebauungsplan, Artenschutz, Verfahrenskoordination

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