Offenlagebeschluss in Schalksmühle

SCHALKSMÜHLE Der Rat der Gemeinde Schalksmühle hat in seiner Sitzung am 21.12.2020 einstimmig den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet Hülscheider Straße, 1. Änderung“ gefasst.

Mit der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur flächendeckenden Versorgung des nordöstlichen Gemeindegebietes gestärkt. Die Änderung ist erforderlich, um die Modernisierung des Lebensmitteldiscounter vorzubereiten, die neben der Verkaufsflächenvergrößerung um 200 m² insbesondere mit einer Attraktivierung der Warenpräsentation und Optimierung der Architektur einhergeht. Ziel der Planung ist es insgesamt, eine an das heutige Einkaufsverhalten und die Sortimentspräferenz der Verbraucher angepasste Entwicklung vorzubereiten. Hierfür soll der bestehende Discounter durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.100 m² ersetzt werden.

Bildrechte: © 2020, Gemeinde Schalksmühle

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